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Apothekenbetriebsordnung: Neue Anforderungen an Apotheken

Berlin, 9. Mai 2012 – Die Apothekenbetriebsordnung, das „Grundgesetz der Apotheken“, wird novelliert. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Damit wird die Verordnung voraussichtlich im Juni 2012 in Kraft treten.

„Die Bundesapothekerkammer begrüßt die Stärkung der Individualapotheke“, sagt Erika Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer (BAK). Fink begrüßt auch die Bewertung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, der die wohnortnahe Versorgung durch inhabergeführte Apotheken unterstützen will und die große Rolle der Apotheken für die Patientensicherheit anerkennt.

In der novellierten Apothekenbetriebsordnung werden unter anderem die Qualitätsstandards gestärkt. Der Gesetzgeber hat dabei verschiedene Vorschläge der Bundesapothekerkammer aufgegriffen, zum Beispiel ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) für alle Apotheken verpflichtend einzuführen. Fink: „Der Gesetzgeber nutzt unsere Vorarbeit, die wir bei der Entwicklung eines apothekenspezifischen QMS geleistet haben. Das ist sinnvoll.“

Durch die neue Apothekenbetriebsordnung werden die Apotheken aber auch belastet, etwa durch einen höheren Dokumentationsaufwand. „Schon heute werden die Apotheken für ihre vielfältigen Aufgaben nicht angemessen entlohnt. Wir fordern deshalb eine Anpassung des Apothekenhonorars“, so Fink.

In der Fortentwicklung der im Wesentlichen aus dem Jahr 1987 stammenden Verordnung hat sich die BAK über einen etwa zweijährigen Zeitraum intensiv eingebracht. Fink: „Es ist gut, dass das Verordnungsgebungsverfahren jetzt abgeschlossen ist.“

Sitzung der Kammerversammlung

Montag, 18. Juni 2012
Beginn: 19:30 Uhr

im großen Hörsaal des Instituts für Pharmazie, Bundesstraße 45, 20146 Hamburg

Gemäß § 1 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Apothekerkammer Hamburg gibt der Vorstand nachfolgend die Tagesordnung für diese Kammerversammlung bekannt, die Sie hier finden.

 

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